ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
des yupidu Bildarchivs
gültig ab dem 24.02.2004
A. Allgemeines
1. Alle Angebote, Lieferungen, elektronischen Übermittlungen und die Vergabe von Nutzungsrechten erfolgen ausschließlich freibleibend und nicht exklusiv zu den nachstehenden Geschäftsbedingungen.
2. Abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur bei schriftlicher Bestätigung durch das yupidu Bildarchiv. Geschäftsbedingungen des Bestellers, auf die in Bestellformularen, Lieferbestätigungen o.ä. verwiesen wird, wird hiermit widersprochen.
3. Eine Ablehnung unserer Liefer-/Geschäftsbedingungen erlangt nur durch umgehende Rücksendung des gelieferten Bildmaterials innerhalb von drei Werktagen (Eingang bei uns) ab Zugang des Bildmaterials beim Besteller Gültigkeit.
4. Reklamationen, den Inhalt der Sendungen betreffend, sind innerhalb von 2 Werktagen nach Empfang telefonisch und binnen weiterer drei Werktage in schriftlicher Form mitzuteilen. Bei unterlassener sofortiger Reklamation ist eine Haftung des yupidu Bildarchivs für evtl. bereits entstandene und/oder noch entstehende Kosten ausgeschlossen.
5. Der Besteller hat bei der Bestellung von Bildmaterial über die Art der beabsichtigten Nutzung umfassend Auskunft zu geben. Entsprechend den Angaben des Bestellers erteilt das yupidu Bildarchiv die schriftliche Einverständniserklärung zur Nutzung des Bildmaterials.
6. Entsprechen die Angaben des Bestellers nicht der tatsächlichen Nutzungsart, gilt das Einverständnis als nicht erteilt, und das yupidu Bildarchiv ist von Schadensersatzansprüchen Dritter freigestellt.
7. Geliefertes bzw. elektronisch übermitteltes Bildmaterial bleibt stets Eigentum des yupidu Bildarchivs. Es wird ausschließlich zum Erwerb von Nutzungsrechten im Sinne des Urheberrechts vorübergehend zur Verfügung gestellt.
8. Bildmaterial, an dem der Besteller keine Nutzungsrechte erwerben möchte bzw. erworben hat, ist innerhalb der auf dem Lieferschein genannten Frist zurückzugeben. Bildmaterial, an dem der Besteller Nutzungsrechte erworben und/oder seine Verwendungsabsicht bekundet hat, ist innerhalb von 90 Tagen nach Empfang zurückzugeben, unabhängig davon, ob der Besteller es tatsächlich genutzt hat oder nicht.
9. Für alle Bildlieferungen werden Bearbeitungsgebühren und Versandkosten berechnet, die sich aus Art und Umfang des entstandenen Aufwandes ergeben. Ebenso berechnen wir für die Beschaffung von Fremdmaterial und Informationen Vermittlungs-bzw. Informationsgebühren, die sich aus Art und Umfang des entstandenen Aufwandes ergeben. Eine Verrechnung mit eventuellen Nutzungshonoraren kann nicht erfolgen. Mit der Bezahlung der Bearbeitungsgebühren erwirbt der Besteller weder Nutzungs- noch Eigentumsrechte. Durch die Leistung von Schadensersatz und/oder Vertragsstrafe, welche nach diesen Bedingungen berechnet werden, erwirbt der Besteller weder Eigentum noch Nutzungsrechte am Bildmaterial.
B. Honorare
1. Jede Nutzung unseres Bildmaterials ist honorarpflichtig. Dies gilt auch bei Verwendung eines Bildes als Vorlage für Zeichnungen, Karikaturen, nachgestellte Fotos, bei Verwendung für Layoutzwecke und Kundenpräsentationen sowie bei Verwendung von Bilddetails, die mittels Montagen, Fotocomposing, elektronischen Bildträgern oder ähnlichen Techniken Bestandteil eines neuen Bildes werden. Der Besteller haftet der Bildarchiv gegenüber bis zum unversehrten Eintreffen der Bilder, auch wenn die Fotos/Daten vom Besteller an Dritte weitergeben werden. Dies gilt auch, wenn die Bilder auf Wunsch des Bestellers von der Agentur an einen Dritten gesandt werden.
2. Honorare sind vor Verwendung zu vereinbaren. Sie richten sich nach Medium sowie Art und Umfang der Nutzung gemäß Angaben des Bestellers. Erfolgt keine Honoraranfrage durch den Besteller, wird automatisch nach unseren jeweils geltenden Honorarsätzen berechnet. Macht der Besteller keine genauen oder unvollständige Angaben, ist yupidu berechtigt, ein Pauschalhonorar anzusetzen. Alle Honorarangaben in Angeboten, Preislisten und sonstigen Unterlagen verstehen sich stets netto zzgl. Mehrwertsteuer und Künstlersozialversicherungsabgaben.
3. Für Fotomodell-, Luft-, Unterwasser- und Expeditionsaufnahmen, Illustrationen und sonstige unter ungewöhnlichen Umständen und Kosten entstandene Fotos wird grundsätzlich ein Aufschlag zum Grundhonorar des jeweiligen Verwendungszwecks berechnet.
4. Die Honorare gelten nur für die einmalige Nutzung für den angegebenen Zweck, den genannten Umfang und den vereinbarten Sprachraum. Jede weitere Nutzung ist erneut honorarpflichtig und bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.
5. Wird ein bebildertes Objekt (z.B. Buch, CD-cover, Prospekt etc.) in einem neuen Medium abgebildet, so ist für das darauf erkennbare Fotomotiv erneut Honorar fällig, unabhängig von bereits honorierten Nutzungsrechten für das gleiche Bild im ursprünglichen Verwendungszusammenhang. Dies gilt insbesondere bei der Nutzung zu Werbezwecken. Der Verwender hat yupidu umfassend über den neuen Verwendungszweck zu informieren und muss sich die Zustimmung zur Nutzung bei yupidu schriftlich erteilen lassen.
6. Bei unberechtigter Verwendung oder Weitergabe des Bildmaterials wird vorbehaltlich der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ein Mindesthonorar des fünffachen des üblichen Honorars fällig.
7. Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen mindestens einen Aufschlag von 100% des jeweiligen Grundhonorars.
8. Zur Entscheidung über den Erwerb von Nutzungsrechten übersandtes Bildmaterial ( Auswahlsendung ) wird ohne Berechnung von Blockierungsgebühren längstens innerhalb der auf dem Lieferschein genannten Frist zur Verfügung gestellt. Ausnahmen müssen im Einzelfall vereinbart werden. ( s. Buchstabe E3). Bildmaterial, an dem der Besteller Nutzungsrechte erworben und/oder der Agentur gegenüber eine Nutzungsabsicht bekundet hat, wird ohne Berechnung von Blockierungsgebühren längstens 90 tage nach Erhalt zur Verfügung gestellt. Ausnahmen müssen im Einzelfall vereinbart werden (s.Buchstabe E3 )
9. Falls die vorgesehene Veröffentlichung oder sonstige Verwendung nicht erfolgt, kann ein bereits gezahltes Honorar nicht zurückerstattet werden.
10. Honorarzahlungen müssen immer unter Angabe der Kundennummer und Bildnummer geleistet werden. Ohne diese Angaben steht es yupidu frei, eine dem Umfang entsprechende Aufwandentschädigung zu berechnen. Bei der Abrechnung ist uns genau anzugeben, welches Bild in welcher Publikation an welcher Stelle verwendet wurde.
C. Verfügungsbeschränkung, Haftung, Verwertungs- und Urheberrechte
1. Alle Bildvorlagen sind wie Originale zu behandeln. Grundsätzlich wird nur das Nutzungsrecht am fotografischen Urheberrecht übertragen. Die Ablösung weiterer Urheberrechte sowie die Erwirkung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen usw. obliegt dem Verwender. Das Bildmaterial wird von uns nur zur vertragsgemäßen Nutzung zur Verfügung gestellt und ist nach erfolgter Verwendung sofort wieder zurückzugeben bzw. vom elektronischen Speichermedium zu löschen. Die vertraglich eingeräumten Rechte gelten nur für die einmalige Verwendung im vereinbarten Umfang. Wiederholungen sowie sonstige Ausweitungen der ursprünglich eingeräumten Nutzungsrechte sind nur mit unserer vorherigen Zustimmung erlaubt.
2. Eine Entstellung des urheberrechtlich geschützten Werks in irgendeiner Form, z.B. durch Abzeichnen, Nachfotografieren, Fotocomposing oder elektronische Hilfsmittel, ist nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Bei Verstößen hiergegen ist yupidu berechtigt, das Fünffache des für die Verwendungsart üblichen Honorars zu berechnen. Tendenzfremde Verwendungen oder Verfälschungen in Bild und Wort sowie Verwendungen, die zur Herabwürdigung abgebildeter Personen führen können, sind unzulässig und machen den Verwender schadensersatzpflichtig.
3. Die Weitergabe des Bildmaterials oder die Weitergabe von Nachdruckrechten an Dritte ist nicht gestattet. Ebenso sind Dia-Duplizierung und Internegative, Reproduktionen, Vergrößerungen und elektronische Speicherung von Bilddaten für Archivzwecke des Kunden sind nicht gestattet. Sonderfälle bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung. Der Besteller ist verpflichtet, uns Auskunft zu erteilen, ob und in welchem Umfang er dupliziert hat oder sonst Vorlagen für eigene Archivzwecke gefertigt hat. Alle gefertigten Kopien etc. sind nach Verwendung an yupidu auszuhändigen.
4. Der Verwender ist zur Beachtung der publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserates (Pressekodex) verpflichtet. Der Verwender bzw. Besteller trägt die Verantwortung für die Betextung. Für eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts oder des Urheberrechts in Bild und Text übernehmen wir keine Haftung. Bei Verletzung solcher Rechte ist allein der Verwender etwaigen Dritten gegenüber schadensersatzpflichtig. Werden Personenbildnisse über den Rahmen der jeweils eingeräumten Nutzungsrechte hinaus gebraucht, beispielsweise zu Werbezwecken, ohne dass sein schriftliches Einverständnis vereinbart ist, übernimmt yupidu keine Haftung und ist im Falle einer eigenen Inanspruchnahme berechtigt, beim Kunden Regress zu nehmen.
5. Die Veröffentlichung von Abbildungen bekannter Persönlichkeiten kann nur mit deren Namen und nur redaktionell erfolgen.
6. Wir behalten uns die Übertragung von Zweitrechten an Verwertungsgesellschaften ausdrücklich vor und erkennen Klauseln, nach denen mit der Annahme eines Honorars die Wahrnehmung weiterer Rechte ausgeschlossen sein sollte, nicht an.
7. Der Besteller haftet yupidu gegenüber bis zum unversehrten Eintreffen der Bilder, auch wenn die Fotos vom Besteller an Dritte weitergegeben werden. Dies gilt auch, wenn die Bilder auf Wunsch des Bestellers von yupidu an einen Dritten gesandt werden.
8. Das Versandrisiko für die Rücksendung trägt der Rücksender. Kosten und Gefahr vollständiger und ordnungsgemäßer Rücksendung sowie für unsachgemäße oder mangelhafte Verpackung liegen beim Besteller und verpflichten diesen bei Verlust oder Beschädigung zu Schadensersatz, auch wenn die Rücksendung an yupidu durch beauftragte Dritte des Bestellers vorgenommen wird. Als unvollständig werden auch das Fehlen von Bildmasken und Beschriftungen betrachtet, etwaige Verwaltungskosten unsererseits gehen zu Lasten des Bestellers.
D. Urheberrecht, Belegexemplar
1. Wir verlangen unter Hinweis auf §13 UrhG ausdrücklich einen Agentur- und Urhebervermerk, und zwar in einer Weise, dass kein Zweifel an der Zuordnung zum jeweiligen Bild bestehen kann. Sammelbildnachweise reichen in diesem Sinne nur aus, sofern sich aus diesen ebenfalls die zweifelsfreie Zuordnung zum jeweiligen Bild vornehmen lässt. Der Verwender hat die Bildarchiv von aus der Unterlassung der Urhebervermerke resultierenden Ansprüchen Dritter freizustellen. Unterbleibt die Namensnennung, so hat yupidu das Recht auf Schadensersatz in Form eines Zuschlags von 100% zum jeweiligen Nutzungshonorar zzgl. evtl. Verwaltungskosten. Das Namensnennungsrecht kann nicht durch erhöhtes Honorar abgegolten werden. Dies gilt auch für Werbung, Einblendungen in Fernsehsendungen und Filmen oder anderen Medien, falls keine ausdrückliche Sondervereinbarung getroffen wurde.
2. Soweit vorstehend nicht besonders aufgeführt, unterliegt jegliche Nutzung den Bestimmungen des deutschen Urheberrechtsgesetzes.
3. Von jeder Veröffentlichung im Druck sind uns gemäß §25 VerlagsG mindestens zwei vollständige Belegexemplare unaufgefordert und kostenlos zuzuschicken.
E. Vertragsstrafe/pauschalierter Schadensersatz ( vgl.ergänzend Anhang zu E )
1. Bei unberechtigter Verwendung, Entstellung oder Weitergabe unseres Bildmaterials, unberechtigter Weitergabe von Nachdruckrechten an Dritte sowie unberechtigter Fertigung von Diaduplizierungen und Internegativen, Reproduktionen und Vergrößerungen für Archivzwecke des Bestellers sowie Weitergabe derselben an Dritte (vgl.Cl,2 und 3) wird vorbehaltlich der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ein Mindesthonorar in Höhe des Fünffachen des üblichen Nutzungshonorars fällig.
2. Unterbleibt der Urheber- und/oder Agenturvermerk, so haben wir Anspruch auf einen Zuschlag in Höhe von 100 % zum jeweiligen Nutzungshonorar zzgl. evtl. Verwaltungskosten.
3. Erfolgt die Rückgabe nach Ablauf der kostenlosen Ansichtfrist, werden für nicht zur Verwendung kommende Bilder so genannte Blockierungskosten fällig gem. Anhang zu E, Ziffer 1. Die gilt auch für freie Angebote, wenn der Empfänger der Sendung ständiger Abnehmer von frei angebotenem Bildmaterial ist. Ebenso werden so genannte Blockierungskosten gem. Anhang zu E, Ziffer 1 fällig, wenn Bildmaterial, an dem der Besteller Nutzungsrechte erworben und/oder für das er eine Verwendungsabsicht bekundet hat, nach Ablauf von 90 Tagen ab Empfang nicht zurückgegeben wird, und zwar zusätzlich zum Nutzungshonorar.
4. Für beschädigte oder nicht zurückgegebene Bildvorlagen ist Schadensersatz zu leisten gem. Staffelung im Anhang zu E, Ziffer 2. Die jeweiligen Beträge der Staffelung pro Bild gelten als vereinbart, ohne dass die Bildarchiv die Höhe des Schadens im Einzelnen nachzuweisen hat. Die Beträge errechnen sich aus dem Wegfall weiterer Nutzungsmöglichkeiten. Dem Besteller bleibt es vorbehalten, im Einzelfall einen etwaigen geringeren Schaden nachzuweisen, ebenso bleiben uns weitergehende Schadensersatzansprüche und Blockierungskosten (bis zur Höhe des Schadensersatzes für den Fall des Verlustes/Zerstörung) vorbehalten. Uns vom Schadensersatzpflichtigen für beschädigte oder verlorene Bildvorlagen angebotene Ersatzduplikaten werden nicht akzeptiert.
5. Werden als verloren gemeldete und berechnete Bildvorlagen innerhalb eine Jahres nach Lieferung aufgefunden und zurückgegeben, so vergüten wir ein Drittel des Schadensersatzes.
6. Die Verwendung sämtlichen Bild- und Textmaterials zur digitalen Nutzung für z.B. Internet, CD-ROMs, Onlinedienste etc., setzt eine schriftliche Genehmigung durch die Agentur in jedem Fall voraus. Erfolgt dies nicht vgl. E, Ziffer 1.
F. Zahlungsbedingungen, Gerichtsstand, Sonstiges
1. Unsere Rechnungen sind sofort nach Erhalt netto, ohne Abzug, zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer zu zahlen.
2. Auch bei Lieferungen ins Ausland gilt deutsches Recht als vereinbart.
3. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bielefeld
4. Sollte eine Bestimmung dieser Lieferungs- und Geschäftsbedingungen nichtig sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.
Anhang zu E (Vertragsstrafe / pauschalierter Schadensersatz)
1. Blockierungskosten bei Überschreitung der Rückgabefristen pro Stück und Tag
- bei Color-Dias, Farbvorlagen und -Negativen Euro 1,00
- bei s/w Vorlagen Euro 0,75
2. pauschalierter Schadensersatz bei Beschädigung, Zerstörung / Verlust
- Colordias, Farbvorlagen, Negative:
a. leichte Beschädigung, die eine weitere Verwendung erlaubt Euro 150,-
b. starke Beschädigung, die eine beschränkte Weitergabe erlaubt Euro 300,-
c. Verlust / Zerstörung
- Dias bis 6 x 9 Euro 500,-
- Dias 9 x12 und 13 x 18 Euro 600,-
- Dias 18 x 24 Euro 1.000,-
Bielefeld, 24.02.2004
yupidu Bildarchiv
André Bitter
Spindelstr. 89
33604 Bielefeld
Tel.: +49-521-2378633
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